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Dokument-ID: 1094761
10.2 Beteiligung – Rechtliche Grundlagen
Eine Sache ist die Organisation und Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung, eine zweite Sache ist das Recht auf Beteiligung.
Im Arbeitnehmerschutz sind auch gesetzliche Beteiligungspflichten bei Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung geregelt, Personen wie die Sicherheitsfachkraft, der Arbeitsmediziner oder der Betriebsrat dürfen nicht von der Evaluierung ausgegrenzt werden, das heißt, sie haben das gesetzlich verbriefte Recht, beteiligt zu werden.