Neu
Dokument-ID: 1094776
1.2 Gestaltung von Arbeitsvorgängen
Die allgemeinen und grundlegenden Bestimmungen über die sichere Durchführung von Arbeitsvorgängen sind im § 60 des ASchG geregelt. Demnach müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass sämtliche Arbeitsvorgänge so vorbereitet, gestaltet und durchgeführt werden, dass ein wirksamer Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer erreicht wird.