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Dokument-ID: 398796
12.5.6 Wirkräume
Als Wirkraum wird der Mindestbewegungsraum des Menschen und seiner Gliedmaßen bei der jeweiligen Tätigkeit bezeichnet. Dieser Raumbedarf ist von der auszuführenden Tätigkeit und den Körpermaßen abhängig. Er muss dem Menschen angepasst sein.