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Dokument-ID: 1132732
Gefährliche Arbeitsstoffe – Verzeichnis
(§ 2 Abs 3 Z 1 DOK-VO; § 41 ASchG)
Soweit dies für den Bereich, auf den sich das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bezieht, zutrifft, muss es ein Verzeichnis der verwendeten gefährlichen Arbeitsstoffe enthalten. Das Verzeichnis kann auch gesondert geführt werden, wobei in diesem Fall das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument einen Verweis auf diese Unterlagen enthalten muss.