Gefahren
(§ 4 Abs 1 ASchG)
Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Unter „Gefahren“ sind Gefährdungen oder Belastungen zu verstehen. Gefährdungen sind Risiken, die zu Arbeitsunfällen führen können, Belastungen sind schädigende Einflussfaktoren (zB Lärm, gefährliche Arbeitsstoffe in der Atemluft, unergonomisch gestaltete Arbeitsplätze), die bei fortdauernder Einwirkung auf einen Menschen zu Krankheiten (Berufskrankheiten oder berufsbedingten Erkrankungen) führen können.