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Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.10.6 § 42 Tankstellen ohne Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson

Für Kundenbetankung an öffentlichen Tankstellen gilt dann:

  • Videoüberwachung zu einer ständig besetzten Stelle
  • Unterbrechung der Betankung ist durch diese Stelle möglich
  • Bei Ausfall der Videoanlage automatischer Stopp der Betankung
  • Das Video startet spätestens mit Betreten der Tankstelle
  • Die Tankstelle darf nicht in Wohngebäuden bzw Räumen mit ständigem Personenaufenthalt angeordnet sein
  • Rückhaltevermögen auf Betankungsfläche betreffend größtmöglicher Abgabemenge/Abscheideanlage muss gewährleistet sein
  • Gegensprechanlage muss vorhanden sein
  • Notschalter zur Abschaltung von Pumpenmotoren muss vorhanden sein
  • Nur Saugbetrieb der Pumpen ist erlaubt
  • Nach 5 Minuten erfolgt automatische Abschaltung
  • Bedienungsanleitung ist deutlich sichtbar, verständlich und dauerhaft anzubringen
  • Dreimal wöchentlich Augenscheinkontrolle/einmal bei automatischer Überwachung der Sicherheitseinrichtungen

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