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Dokument-ID: 1139612
8.10.6 § 42 Tankstellen ohne Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson
Für Kundenbetankung an öffentlichen Tankstellen gilt dann:
- Videoüberwachung zu einer ständig besetzten Stelle
- Unterbrechung der Betankung ist durch diese Stelle möglich
- Bei Ausfall der Videoanlage automatischer Stopp der Betankung
- Das Video startet spätestens mit Betreten der Tankstelle
- Die Tankstelle darf nicht in Wohngebäuden bzw Räumen mit ständigem Personenaufenthalt angeordnet sein
- Rückhaltevermögen auf Betankungsfläche betreffend größtmöglicher Abgabemenge/Abscheideanlage muss gewährleistet sein
- Gegensprechanlage muss vorhanden sein
- Notschalter zur Abschaltung von Pumpenmotoren muss vorhanden sein
- Nur Saugbetrieb der Pumpen ist erlaubt
- Nach 5 Minuten erfolgt automatische Abschaltung
- Bedienungsanleitung ist deutlich sichtbar, verständlich und dauerhaft anzubringen
- Dreimal wöchentlich Augenscheinkontrolle/einmal bei automatischer Überwachung der Sicherheitseinrichtungen