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Dokument-ID: 1194682
22.1.4 Evaluierung von Explosionsgefahren
Eine spezielle Form der Evaluierung nach der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) ist vorzunehmen, wenn die Möglichkeit von explosionsfähigen Atmosphären besteht. In diesem Fall ist ein so genanntes Explosionsschutzdokument (ExSD) nach § 5 der VEXAT zu erstellen.