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Dokument-ID: 1132713
Dokumentation – Anwendungsbereich
(§ 2 Abs 1 Z 3 DOK-VO)
Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss Angaben über den Bereich (insbesondere Arbeitsplatz, Arbeitsraum, Organisationseinheit, Arbeitsstätte), auf den sich das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bezieht und über die Anzahl der in diesem Bereich zum Zeitpunkt der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren beschäftigten Arbeitnehmer enthalten.