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Dokument-ID: 1139572
8.6.6 Behältermaterialien
Diese sind in § 33 definiert. Während in der VbF 1991 umfangreiche und extrem detaillierte Gebindevorschriften zu beachten waren, ist dies in der VbF 2023 deutlich vereinfacht worden, ohne an sicherheitstechnischem Gewicht zu verlieren.