5.3 Konflikte am Arbeitsplatz
Im Rahmen der Evaluierung psychischer Belastungen sind Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Bezug auf verschiedene Aspekte • [Fußnote: Abzuklären sind laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 4 Abs 1 in Verbindung mit § 7 ASchG) folgende vier Dimensionen: Welche Belastungen ergeben sich durch die Arbeitsaufgabe bzw Tätigkeit? Welche Belastungen ergeben sich durch die Arbeitsorganisation und -abläufe? Welche Belastungen ergeben sich durch das Organisationsklima? Welche Belastungen ergeben sich durch die Arbeitsumgebung?] zu überprüfen, unter anderem hinsichtlich der Frage: „Welche Belastungen ergeben sich durch das Organisationsklima?“