Neu
Dokument-ID: 984357
6.2 Beurteilungszeitraum
Bei der Beurteilung der nicht-thermischen Wirkung von EMF (Frequenzen bis 10 MHz) ist zu beachten, dass es sich bei den Expositionsgrenzwerten und den Auslösewerten um Momentanwerte handelt, die somit zu jeder Zeit einzuhalten sind. Da eine Nervenreizung faktisch unverzögert nach Anlegen eines ausreichend starken Feldes erfolgt, dürfen Momentanwerte auch kurzfristig nicht überschritten werden.