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Dokument-ID: 698758
8.4.2 Schutzmaßnahmen
Arbeitsbereichsüberwachung
Ist das Auftreten von CKW in der Luft am Arbeitsplatz nicht sicher auszuschließen, so ist zu ermitteln, ob Luftgrenzwerte oder biologische Arbeitsplatztoleranzwerte unterschritten sind. Beim Einsatz sonderstabilisierter CKW kann davon ausgegangen werden, dass bei Einhaltung des Grenzwertes für den CKW eine Gefährdung durch den Stabilisator immer dann ausgeschlossen ist, wenn kein unmittelbarer Hautkontakt besteht.