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Dokument-ID: 1253905
9.2.1 Neuerungen durch die GKV 2025 in Verbindung mit der VGÜ 2025
Änderungen im 4. Abschnitt: Sonderbestimmungen für Asbest
In Folge der Umsetzung der Asbest-Richtlinie enthält die GKV 2025 neue Regelungen zu Asbestarbeiten inklusive abgesenkter Grenzwerte (10.000 F/m³ bzw ab 21.12.2029 gelten dann 2.000 F/m³).