5.9.4 Maßnahmen bei der Gefährdung von Absturz
Maßnahmen für sicheres Arbeiten auf Dächern sind in der ÖNORM B 3417:2016-06-15 zu finden. Dächer sind daher so zu planen, dass Personen für später erforderliche Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten permanent gesichert sind (durch bauliche Maßnahmen oder Dachsicherheitssysteme wie zB Anschlageinrichtungen). Die Sicherheitsausstattung sollte generell dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden sein. Besondere Absturzgefahr besteht, wenn sich eine Person in einem Bereich von bis zu 2 m zu einer Absturzkante aufhält. Hier müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Diese Bereiche müssen in geeigneter Weise abgegrenzt werden, wenn sich eine Person bei den durchzuführenden Arbeiten nicht dort aufhalten darf.