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Dokument-ID: 1139569
8.6.3 Technische Ausführung – Rohrleitungen zum Füllen und Entleeren von Behältern
- Verbindungen: mindestens technische Dichtheit
- Verbindungen von Rohrleitungen müssen längskraftschlüssig ausgeführt, zugänglich und einsehbar sein
- Unterirdisch verlegte Rohrleitungen doppelwandig
- Kennzeichnung muss Rückschluss auf Inhalt ermöglichen, ggf Warnung vor Überdruck