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Dokument-ID: 1253656
23.1.1 Gefahrenermittlung und -beurteilung
Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren iSd § 3 der Hitze-V auf Grundlage des § 4 ASchG müssen die Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung, welchen Arbeitnehmer beim Arbeiten im Freien ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, ermittelt und beurteilt werden.