2.8 Kennzeichnung im Betrieb – Übersicht
Im Folgenden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen die Kennzeichnung in Arbeitsstätten und auf Baustellen übersichtlich dargestellt. Die Kennzeichnung von Maschinen nach der MSV 2010, von Arbeitsstoffen nach CLP sowie von persönlicher Schutzausrüstung nach der (europäischen) Verordnung persönliche Schutzausrüstung ist hier nicht berücksichtigt.
Es werden insbesondere die Kennzeichnung auf Grundlage der Kennzeichnungsverordnung (KennV), die in Arbeitsstätten und auf Baustellen vorzusehen ist, dargestellt.
Hier eine Übersicht der wesentlichen rechtlichen Bestimmungen nach dem ASchG, der AStV, aber auch nach weiteren Verordnungen zum ASchG: