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Dokument-ID: 397142
9.1.5 Flüssiggas auf Baustellen
Allgemeines
Flüssiggasverordnung
Grundsätzlich ist die Flüssiggasverordnung (FGV 2002) in Gebäuden auf Baustellen und für die Lagerung oder Verwendung von Flüssiggas in ortsfesten Flüssiggasbehältern maßgeblich. Für jene Mengen an Flüssiggas, die über den Tagesbedarf hinausgehen sowie für alle Versandbehälter nach Arbeitsschluss, sind Explosionsschutzzonen, Fluchtwegsmöglichkeiten und die Bestimmungen über die Lagerung in Räumen einzuhalten.