8.5.3 Beurteilung der Gefahren
Gefahrenbeurteilung: Bereits vom Hersteller durchgeführt
Nicht nur die Gefährdungsidentifizierung, auch die Gefahrenbeurteilung wurde bereits im Zuge der Risikobeurteilung vom Hersteller durchgeführt. Der Arbeitgeber hat diesbezüglich keine weiteren Verpflichtungen. Die allgemeine Definition der Schutzziele, die in allgemeiner Form in § 7 ASchG (Grundsätze der Gefahrenverhütung) festgelegt sind, entsprechen im Falle von Maschinen inhaltlich den Forderungen der Grundsätze für die Integration der Sicherheit nach Anhang I, 1.1.2 der MSV 2010. Auch diese Forderung wurde somit bereits vom Hersteller erfüllt, wenn dieser die CE-Kennzeichnung zurecht angebracht hat.