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Dokument-ID: 1094775
1.1 Terminologie, Anwendungsbereiche
Im Arbeitnehmerschutz nach dem ASchG wird grundsätzlich zwischen
- Arbeitsstätten,
- Baustellen und
- auswärtigen Arbeitsstellen
unterschieden. Arbeitsplätze und/oder Arbeitsvorgänge sind entweder in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder auf auswärtigen Arbeitsstellen zu finden bzw werden dort durchgeführt.