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Dokument-ID: 399252
7.5 Persönliche Schutzausrüstung bei grenzwertüberschreitender optischer Strahlung
Wenn trotz der Durchführung aller möglichen Maßnahmen nach dem Maßnahmenprogramm der VOPST eine Überschreitung von Expositionsgrenzwerten für künstliche optische Strahlung nicht ausgeschlossen werden kann, so ist für Arbeitnehmer:innen, die sich in Bereichen aufhalten, in denen ein Expositionsgrenzwert überschritten ist, je nach Art und Ausmaß der vorliegenden Gefahr von den Arbeitgeber/innen Folgendes zur Verfügung zu stellen und von den Arbeitnehmer:innen zu benutzen: