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Dokument-ID: 399228
7.2 Gefahrenermittlung bei optischer Strahlung
Arbeitgeber/innen müssen gem § 5 VOPST die Gefahren, denen die Arbeitnehmer/innen durch künstliche optische Strahlung ausgesetzt sind, ermitteln und beurteilen und dabei insbesondere Folgendes berücksichtigen: