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Dokument-ID: 1086354
9.9 Information, Unterweisung, Arbeitsfreigabe
Die Bestimmungen über Information, Unterweisung und Arbeitsfreigabe sind in § 6 der VEXAT enthalten. Die Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen müssen iSd § 12 ASchG über Folgendes informiert werden: