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Dokument-ID: 984366
6.7 Maßnahmen
Wenn eine Einhaltung des Expositionsgrenzwertes, zB durch Einhaltung des Auslösewertes, nicht nachgewiesen werden kann, sind Maßnahmen festzulegen, um die Exposition unterhalb der Grenzwerte zu senken. Die Exposition am Arbeitsplatz kann durch folgende Maßnahmen reduziert werden: