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Dokument-ID: 407181
2.5.4 Kfz-Mechanikerarbeiten durchführen – Schutzmaßnahmen
Beim Durchfühen von Kfz-Mechanikerarbeiten ist eine Reihe von personenbezogenen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer notwendig, die hier einzeln aufgelistet werden.