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Dokument-ID: 1102568
22.10 Inhalte der Betriebsanweisung
Im Folgenden eine Auflistung der Inhalte, die in einer schriftlichen Betriebsanweisung, auf Grundlage der in § 23a Abs 2 angeführten Punkte enthalten sein müssen (sofern sie zutreffen und relevant sind); siehe hierzu auch das Merkblatt Mplus 327 der AUVA.