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Dokument-ID: 399118
9.1.2 Prüfpflichten
Pflichten des Arbeitgebers
ArbeitgeberInnen haben folgende Kontrollen zu veranlassen:
- Kontrolle der Funktion von Fehlerstromschutzeinrichtungen, die den Zusatzschutz realisieren, durch Betätigung der Prüftaste. Die Intervalle dieser Kontrolle sind nach Herstellerangaben festzulegen. Falls solche Angaben vom Hersteller nicht zur Verfügung stehen, ist die Kontrolle zumindest halbjährlich durchzuführen.
- Auf Baustellen Kontrolle der elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf offensichtliche Mängel mindestens einmal wöchentlich
- Bei Untertagebauarbeiten Kontrolle der Funktion von: Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen durch Betätigen der Prüftaste, der Einrichtungen zur Erfassung von Erdschlüssen und zur Überwachung des Schutzleiters und des Isolationswiderstandes, der Notbeleuchtung sowie der Einrichtungen zur Notabschaltung mindestens wöchentlich und Kontrolle der Funktion von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit Messgeräten zumindest monatlich