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Dokument-ID: 755304
5.10 Erklärungen im Sinne der MSV 2010
In der MSV 2010 werden zwei Arten von Erklärungen festgeschrieben:
- Die EG-Konformitätserklärung für eine Maschine (Anhang II 1 A)
- Die Erklärung für den Einbau einer unvollständigen Maschine (Anhang II 1 B)