Neu
Dokument-ID: 1150957
Untersuchungspflichten
(§ 2 Abs 2 Z 1 DOK-VO; VGÜ)
Soweit dies für den Bereich zutrifft, auf den sich das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bezieht, muss es auch die Festlegung der Arbeitsplätze oder Arbeitsbereiche enthalten, für die nach der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung (VGÜ), einer Verordnung nach dem 5. Abschnitt des ASchG, Eignungsuntersuchungen, Folgeuntersuchungen, Untersuchungen bei Lärmeinwirkung oder sonstige besondere Untersuchungen vorgesehen sind.