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Dokument-ID: 659323
8.2.3 Untersuchungen bei Lärmeinwirkung (§ 4 VGÜ 2014)
- Vorbeugende audiometrische Untersuchungen bei Lärmeinwirkung müssen Arbeitnehmer/innen vor Aufnahme der Tätigkeit oder bei deren Fortdauer zur Verfügung stehen, wenn die Arbeitnehmer/innen
- einem über den unteren Auslösewerten liegenden Lärm ausgesetzt sind
- und Evaluierung oder Bewertung und Messung der Lärmexpositionoder Gesundheitsbeschwerden der Beschäftigten auf ein Gesundheitsrisiko hindeuten (§ 4 Abs 3 VGÜ 2014).