10.2 Bewertung der Gefahren, die beim Betrieb von Lasereinrichtungen bestehen können
Grenzwerte zugänglicher Strahlung (GZS-Werte)
Da die Gefahren, die von Lasern oder Lasereinrichtungen direkt verursacht werden, abhängig sind von der Wellenlänge des Laserlichts, dem Energieinhalt des Laserstrahls und von der Dauer der Einwirkung, wobei zusätzlich zwischen dauernd strahlenden Lasereinrichtungen und im Impulsbetrieb arbeitenden Lasereinrichtungen zu unterscheiden ist, werden die Laser zur Bewertung der von ihnen ausgehenden Gefahren in „Klassen“ eingeteilt. Grundlage für diese Einteilung bilden die „Grenzwerte zugänglicher Strahlung“ (GZS-Werte), das sind die in jeder Laserklasse maximal zulässigen Strahlungswerte, die für jede Laserklasse entsprechend der Wellenlänge und der Emissionsdauer des Laserstrahles in der ÖVE/ÖNORM EN 60825-1: 2002, „Sicherheit von Laser-Einrichtungen – Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien“, angeführt sind.