22.1.2 Spezielle Evaluierungspflicht bei Behälterarbeiten
Im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung müssen auch Arbeiten in kleinen, engen und schlecht belüfteten Räumen, Arbeiten in Behältern und Arbeiten an Einrichtungen für die Lagerung von Schüttgütern evaluiert werden. Die Planung und Vorbereitung dieser Arbeiten samt der Erstellung einer schriftlichen Betriebsanweisung (vormals: Befahrerlaubnisschein) kann bereits als Teil der eigentlichen Arbeitsplatzevaluierung (und Dokumentation) angesehen werden. Das heißt konkret, in den Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokumenten (nach der DOK-VO) kann auf diese Arbeiten und Unterlagen Bezug genommen werden.