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Dokument-ID: 698764
8.4.5 Instandhaltung
Verschiedene Wartungs-, Inspektions-, Instandsetzungs- und Abbrucharbeiten in oder an Anlageteilen, Apparaturen oder Einrichtungen, in denen CKW vorkommen können, bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis. Instandsetzungs- und Abbrucharbeiten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.