3 Die Rolle der Arbeitsinspektion
Gewerbebehörde und Arbeitsinspektion
Wird eine neue Maschine oder Anlage gekauft und im Betrieb aufgestellt, ist nach der Gewerbeordnung (Gew0 1994) eine Anzeige bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) bzw Magistrat vorgeschrieben. Wird überhaupt erst eine neue Betriebsstätte eingerichtet, ist ein behördliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Wird im Zuge des Behördenverfahrens festgestellt, dass eine Maschine nicht den Anforderungen der MSV 2010 entspricht, wird die BH entsprechende Maßnahmen und Ergänzungen fordern. Bei diesem Verfahren hat die Arbeitsinspektion Parteistellung, ist jedoch nicht die unmittelbar betroffene Behörde.