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Dokument-ID: 399313
10.4.7 Zusätzliche Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung bei Lasereinrichtungen bestimmter Klassen
Lasereinrichtungen der Klassen 2 und 3 A
Bei Lasereinrichtungen der Klassen 2 und 3 A ist ein längerdauerndes Blicken in den Laserstrahl zu verhindern. Kurzzeitige Bestrahlung (0,25 s), zB bei zufälligem Blick in den Strahl, ist ungefährlich; doch ist zu vermeiden: