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Dokument-ID: 1132702
Arbeitsstätte
(Definition § 2 Abs 3 ASchG)
Die Arbeitsplatzevaluierung ist für jede Arbeitsstätte durchzuführen und zu dokumentieren. Im Falle von Betrieben mit mehreren gleichartigen und vergleichbaren Arbeitsstätten empfiehlt es sich, anhand einer Musterevaluierung die Grundlage für die Evaluierung der anderen Arbeitsstätten zu schaffen.