Neu
Dokument-ID: 1086353
9.8 Primärer, sekundärer, konstruktiver Explosionsschutz
Die Explosionsschutzmaßnahmen nach der VEXAT sind naturgemäß in einem größeren Rahmen zu verstehen, umfassen sie doch neben den Maßnahmen bei Anlagen und Maschinen auch Maßnahmen, die Arbeitsvorgänge und daraus resultierende explosionsfähige Atmosphären betreffen, ohne dass Maschinen und Anlagen vorhanden sind (zB Staubablagerungen in Werkstätten, Lackierarbeiten).