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Dokument-ID: 458105
6.6 Unterweisungen über Chemikalien
Grundlegend ist die Unterweisung beim Umgang mit Chemikalien bzw chemischen Stoffen/Gemischen im § 14 ASchG geregelt, hier im Besonderen in Abs 2 Punkt 4 bei der Einführung neuer Arbeitsstoffe.