4 Mittel der ersten Hilfe, Ersthelfer
In den folgenden Ausführungen werden die wesentlichen Bestimmungen zur Ersten Hilfe in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen behandelt. Die rechtlichen Grundlagen zur ersten Hilfe im Arbeitnehmerschutz sind in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) und der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) zu finden.
Rechtliche Grundlagen
§ 26 ASchG | Erste Hilfe |
§ 39 AStV | Mittel für die Erste Hilfe |
§ 40 AStV | Ersthelfer |
§ 41 AStV | Sanitätsräume |
§ 31 BauV | Erste-Hilfe-Leistung auf Baustellen |
§ 32 BauV | Sanitätsräume auf Baustellen |
Erste-Hilfe-Kästen
Erste-Hilfe-Kästen müssen in ausreichender Zahl in staubdichten Behältern und hygienisch einwandfrei vorhanden sein und jederzeit gebrauchsfähig aufbewahrt werden. Die Aufstellungsorte der Erste-Hilfe-Kästen müssen leicht zugänglich und gekennzeichnet sein. Der Inhalt von Erste-Hilfe-Kästen ist in der ÖNORM Z 1020 geregelt.