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Dokument-ID: 984098
5.1.1 Grundlagen der Unterweisung
Nach dem § 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Eine Unterweisung im Sinne des ASchG soll gewährleisten und den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, eine Arbeit so durchzuführen, dass es zu keinen kritischen oder gefährdenden Situationen für sich oder andere Personen kommt.