1.1 Grundgedanke der Evaluierung
Mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) wurde vor über 20 Jahren ein grundlegend neuer Zugang im Arbeitnehmerschutz ins Leben gerufen: War es bis dahin ausreichend gewesen, gewissermaßen passiv die gesetzlichen Vorgaben und Behördenauflagen einzuhalten, wurde mit dem ASchG und dem Konzept der Arbeitsplatzevaluierung ein neuer, von der Idee her dynamischer Ansatz geschaffen: Der Arbeitgeber ist nunmehr dazu angehalten, gewissermaßen proaktiv in Sachen Arbeitnehmerschutz selbst aktiv zu werden und eigene Ideen zu entwickeln. Bei all diesen Überlegungen und Maßnahmen ist eine ständige Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb anzustreben, das Konzept der Evaluierung ist also ein sehr dynamisches, das eine ständige Verbesserung und Weiterentwicklung im Arbeitnehmerschutz vorsieht.