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Dokument-ID: 1031531
2.4 Risikobeurteilung, Grundsätze der Gefahrenverhütung
Der Hersteller einer Maschine muss diese auf Grundlage einer Risikobeurteilung konstruieren und bauen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Bei dem iterativen Verfahren der Risikobeurteilung und Risikominderung muss der Hersteller folgende Teilschritte durchführen: