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Dokument-ID: 1139559
8.4.2 In Lagerräumen, in Sicherheitsschränken oder Lagergebäuden (in Lagerbehältern oder ortsbeweglichen Behältern)
5. In Lagerräumen, aber NICHT in Verkaufs-, Arbeits- oder Vorratsräumen
Maximallagermengen der Gefahrenkategorie 1 = 250 Liter, 2 und 3 = 20.000 Liter, 4 = 130.000 Liter