8.6.3 Durchführung einer tief greifenden Verkettung
Im Falle einer tief greifenden Verkettung muss vor der erstmaligen Inbetriebnahme der verketteten Anlage das Übereinstimmungsverfahren für die gesamte Anlage durchgeführt werden. Die Anlage wird als „neue“ Maschine konform mit der MSV 2010 in Verkehr gebracht. Diese Verpflichtung trifft den Hersteller oder Monteur der Maschine bzw der Anlage. Es müssen somit für die Gesamtanlage die folgenden Schritte durchgeführt und die folgenden Unterlagen nach der MSV 2010 erstellt werden: