8 Risikobeurteilungen an Maschinen
New Approach
Das Herstellen und Verwenden von Arbeitsmitteln und insbesondere von Maschinen ist im Rechtswesen der europäischen Gemeinschaft (EU) durch Rahmenrichtlinien und diverse Einzelrichtlinien geregelt, deren Inhalt von den einzelnen Mitgliedsländern umgesetzt werden muss, damit sie Gesetzeskraft erlangen können. Ziel hierbei ist es unter anderem, Handelshemmnisse abzubauen und so einen gemeinsamen Markt zu gewährleisten. Diese Richtlinien bzw die sie umsetzenden nationalen Gesetze beinhalten lediglich Schutzziele, jedoch keine konkreten Lösungen (neuer Ansatz – New Approach).