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Dokument-ID: 458141
6.6.3 Unterweisung zur Erkennung chemischer Gefahren
Der Gesetzgeber hat durch zahlreiche Vorschriften die Erkennbarkeit von gefährlichen Eigenschaften erleichtert bzw verbessert. Wichtig ist, auch über grundsätzliche Neuerungen, wie zB durch die CLP-VO, Unterweisungen durchzuführen, damit das Gefährdungspotenzial von Chemikalien verlässlich schon anhand der Verpackung erkannt werden kann.