Neu
Dokument-ID: 1013601
1.8 Prüfpflichten in Arbeitsstätten
Rechtliche Grundlage, Details: § 17 ASchG, § 13 AStV, §§ 39 bis 45 FGV
Die folgenden Anlagen und Einrichtungen müssen mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden: