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Dokument-ID: 1009730
5.4 Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
Besteht die Gefahr der Überschreitung von Vibrationsgrenzwerten, müssen Maßnahmen auf Grundlage des § 7 ASchG und aufgrund des STOP-Prinzips gesetzt werden, wobei STOP für Folgendes steht: