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Dokument-ID: 379045
9.1.5 Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands
Hinweis:
Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind unverzüglich zu beheben.
Falls eine sofortige Mängelbehebung nicht möglich ist, sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen (zB Absperren, Kenntlichmachen, Beschildern) zu ergreifen und die betroffenen ArbeitnehmerInnen entsprechend zu informieren.