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Dokument-ID: 1188189
2.6 Sicherheitsbeleuchtung, Orientierungsbeleuchtung
Eine besondere Art der „Kennzeichnung“ stellen Einrichtungen zur Sicherheitsbeleuchtung oder zur Orientierungsbeleuchtung dar. Diese Einrichtungen sind in § 20 Abs 6 ASchG, § 9 AStV sowie der Norm ÖVE EN 2 (Errichtung und Anforderung an Sicherheitsbeleuchtung) geregelt.